Die Corona-Impfverordnung
legt die Prioritäten und die Reihenfolge fest
Welche Gruppen zuerst und wann geimpft werden, legt die ständige Impfkommission fest, die hierfür klare Prioritäten und Kategorien erarbeitet. Das bedeutet auch, dass für eine Impfung eine Einladung mit einer Terminvorgabe erforderlich sein wird, ohne dessen Nachweis es auch keinen Einlass in das Impfzentrum geben wird. Das Land Baden-Württemberg plant hier, vorab präsent Informationen zu den Regelungen und dem Impfstoff zur Verfügung zu stellen.
Offizielle Informationen des Landes Baden-Württemberg zur Impfung und den zentralen Corona-Impfzentren
Offizielle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zu Corona und der Impfung
Terminanfragen für Priorisierte Personen
- Telefonnummer: 116 117
- Online Terminvergabe
- Anleitung des Seniorenbüros Freiburg für die Online-Terminvergabe
- www.impfen-bw.de